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Ausnahmen von der Erlaubnispflicht |
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Ausnahmen von der Erlaubnispflicht Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte (WBK) von einem Berechtigten
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2. Vorübergehend von einem
Berechtigten
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3. Von einem oder für
einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er
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4. Von einem anderen
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5. auf eine Schießstätte
lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt
Erlaubnis zum Erwerb und
Besitz von Munition in diesem Fall nicht notwendig. |
6. Auf einer Reise in oder
durch den Geltungsbereich des Gesetzes berechtigt mitnimmt (Jagdreise, Reise zu einem sportlichen Wettkampf) .
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