Auf dem Schießstand gilt ...


 

 

Auf Schießständen sind alle Anordnungen der Schießleitung und der Hausordnung / Schießstandordnung zu beachten und zu befolgen. Grundsätzlich ist das unbefugte Berühren fremder Waffen ohne das Einverständnis des anwesenden Besitzers verboten:

Im Schießstand  / auf dem Schießstandgelände gilt:

  • der Gewehrriemen wird zur Sicherheit abgenommen,
  • Langwaffen niemals nur ablegen, sondern immer im Gewehrständer abstellen,


Waffen werden mit nach oben gerichteter Mündung getragen und im Gewehrständer abgestellt,
  • Kipplaufwaffen mit abgekippten Läufen,
  • andere Waffen mit geöffnetem Verschluss und ohne Magazin,
  • Schusswaffen dürfen nur im Schützenstand mit in Scheibenrichtung gehaltener Mündung geladen bzw. entladen werden,
  • Büchsen mit Mehrladeeinrichtung dürfen nur mit einer Patrone geladen werden (Ausnahme: der Standleiter erlaubt mehrere Patronen),
  • Flinten dürfen maximal mit zwei Patronen geladen werden,
  • geladene Waffen darf man nicht aus der Hand geben,
  • bei jedem Standwechsel ist die Waffe zu entladen und mit geöffnetem Verschluss oder abgekippt zu tragen .

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