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Auf dem Schießstand gilt ... |
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Auf Schießständen sind alle Anordnungen der Schießleitung und der
Hausordnung / Schießstandordnung zu beachten und zu befolgen.
Grundsätzlich ist das unbefugte Berühren fremder Waffen ohne das
Einverständnis des anwesenden Besitzers verboten: Im Schießstand / auf dem Schießstandgelände gilt:
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Waffen werden mit nach oben gerichteter Mündung getragen und im Gewehrständer abgestellt,
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